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Einsatzstatistiken
Richtlinien für die Meldung von Einsatzberichten
RL1
Die Bestimmungen, die eine Meldung von Einsatzberichten ermöglichen, werden durch die Luftflottenbefähigungskommision 4 Einsatzberichtsverwaltungswesen 1 [Luftfltbefkom4/Einsatzberiverwawes 1] definiert und sind auch nur darüber änderbar.
RL2
Nur Piloten, die auf der Internetseite http://www.zg15.de in der Pilotenliste im Bereich Geschwader/Pilot als aktives Mitglied stehen, können dieses Meldesystem nutzen. Dabei kann es sich um ein Mitglied vom Zerstörergeschwader 15 oder einem Piloten der befreundeten Geschwader handeln. Allein die Definition aktiver Pilot ist hierbei ein Kriterium. Desweiteren muss der Pilot den Flugschein für den verwendeten Flugzeugtypen abgelegt und bestanden haben.
RL3
Die Eingabe des eigenen Berichtes ist nur persönlich möglich. Eingaben durch andere Personen sind unzulässig. Zur Bestätigung des eigenen Einsatzes sind zwei weitere Piloten notwendig. Alle Flieger, die unter der Internetseite http://www.zg15.de im Bereich Geschwader und der Rubrik Piloten als aktiv gemeldet sind, sind mögliche Zeugen.
RL5
Wahrheitstreue: Jeder Pilot, der dieses Berichtssystem benutzt verpflichtet sich zur Wahrheitstreue der gemachten Angaben im einreichenden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen. Jegliche Falschangaben kommen zur Anzeige und können vor einem Ausschluss behandelt werden. Der Geschwaderstab behält sich das Recht vor, stichprobenartige Vergleiche mit vorliegenden Aufklärungsdaten durchzuführen.