Kommandantur |
Hier sind die Richtlinien des Zerstörergeschwader 15 aufgelistet |
§1 Zweck und Bezeichnungen dieser Internetgemeinschaft |
Alle Personen hinter dem von ihnen gewählten Rufzeichen gehören zu einer Computerspielegemeinschaft einer Flugsimulation im Bereich "Luftkampf" (englisch: Aircombat). Diese Gemeinschaft dient ausschliesslich diesem Zweck und hat keine weitere Funktion. Sie trägt die Bezeichnung "Zerstörergeschwader 15", Kurzform: "ZG15" und ist ein virtuelles Luftkampfgeschwader im Szenario des zweiten Weltkriegs, ohne Bezug zu einem in der Zeit von 1939 bis 1945 existierenden Geschwader. |
§2 Vertragsbindung |
Jeder Spieler gehört solange zu dieser Spielegemeinschaft, wie es sein eigener Wunsch ist. Es gibt für diese Spieler, zu der Benutzergruppe "User" gehörend, d.h. ohne administrative Aufgaben, keine vertragliche Bindung. Als User kann man sich jederzeit aus dieser Gemeinschaft lösen. Die Folgen davon sind der Entfall des Rufzeichenzusatzes wie unter §5 erläutert, und der Verlust der Berechtigung den internen Bereich der Gemeinschaft "ZG15" nutzen zu dürfen -oder können. |
§3 Kosten und Nutzung |
Die Zugehörigkeit zum Geschwader ist gratis. Es werden mit heutigem Stand keine Kosten erhoben. Die Betrachtung der öffentlichen Internetseiten auf http://www.zg15.de" ist ohne Einschränkung jeder Person erlaubt und kann vom Betreiber oder einem der Administratoren auch nicht ausgesprochen werden. Die Nutzung des internen Bereiches ist nur zugehörigen Spielern erlaubt. Die Weitergabe der notwendigen Informationen zum Betrachten der internen Seiten ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum sofortigen Ausschluss aus dieser Spielegemeinschaft. |
§4 Verwendete Namen und Bezeichnungen |
Diese Spielegemeinschaft nimmt als Organisationsstruktur die der Luftwaffe in der Zeit von 1939 bis 1945. Damit ist der Aufbau innerhalb der Spielegemeinschaft nach einer nachlesbaren Logik, und die Zugehörigkeit der einzelnen Spieler wird besser erklär- und erkennbar. Verwendete Worte sind: Rufzeichen, Dienstgrad, Pilot, Schwarm, Staffel, Gruppe, Geschwader, Fliegerkorps und Luftflotte. Das Rufzeichen (englisch: callsign) jedes Spielers ist von ihm selbst gewählt und steht nicht in direkter Verbindung mit dem Geschwader. Da ein Rufzeichen nicht immer offensichtlich ist, ist die Erklärung nur durch den Spieler selbst möglich. Die hier verwendeten Dienstgrade mit deren Aufgaben sind nicht der Zeit von 1939 bis 1945 entnommen und sind daher innerhalb der Internetseiten unter "http://www.zg15.de" erläutert. |
§5 Zugehörigkeit |
Alle Personen, die mit ihrem Internetnamen (Rufzeichen) in der Liste der Piloten auf den Internetseiten unter "http://www.zg15.de" erscheinen, sind offiziell dem Geschwader zugehörig. Die sichtbare Kennung dieser Rufzeichen besteht darin, dass ihnen die vorhergehende Bezeichnung ZG15_ oder mit Gruppennummer als römisch eins (I) bis fünf (V) in Form von I./ZG15_ etc. zugefügt ist. Eine weitere Möglichkeit der Darstellungsform ist die Nummer der Staffel vor der Geschwaderbezeichnung. Als Beispiel seien hier 8./ZG15_ und 1.Stab/ZG15 dargestellt. Diese Nummern gehen von eins bis fünfzehn bzw. als Stab eins bis fünf. Die Zugehörigkeit der Piloten innerhalb der Flugsimulation ist durch das Verbandskennzeichen und, sofern der Server die Möglichkeit bietet, durch eine besondere Bemalung mit einem Rumpfband rot-weis-schwarz kenntlich gemacht. Des Weiteren ist ein Rumpfbild in Form einer Palme in die Bemalung (englisch: Skin) eingearbeitet. Desweiteren ist die Zugehörigkeit abwesenheitsabhängig. Dieses wird im Paragraphen 7, "Ausschluss aus dem Geschwader" erläutert |
§6 Aufnahme in das Geschwader |
Die Aufnahme in dieses Internet-Geschwader ist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich, in Einzelfällen kann es auch Ausnahmen geben. Ein weiterer Punkt ist das Kennenlernen durch Sprache über eine Kommunikationsplattform. Die bewerbende Person muss selbst anwesend sein und darf sich nicht vertreten lassen. Weiterhin muß der Bewerber die deutsche Sprache beherrschen, da dieses eine deutschsprachige Gemeinschaft ist. Verpflichtend ist die Anwesenheit des Spielers, in eigener Person, innerhalb von drei Monaten an mindestens acht Trainingsabenden dieser Internetgemeinschaft. Der Geschwaderführung allein (dem Stab) unterliegt die Entscheidung, ob dem Piloten generell die Möglichkeit der Zugehörigkeit ge- oder verwehrt wird. Über den Zeitpunkt der Zugehörigkeit und wie der Pilot in das Geschwader eingebunden wird, entscheidet allein der Stab des Geschwaders. |
§7 Ausschluss aus dem Geschwader |
1. Die Mitgliedschaft im Geschwader ist nur solange gewährleistet, wie
klargestellt ist, dass der Mitspieler die Spielphilosophie des Zerstörergeschwader 15 lebt und weiterträgt. Sollte sich
während seiner Zugehörigkeit eine andere Vorgehensweise oder die Ansicht zum gruppenorientierten Spielen ändern, wird
die Zugehörigkeit zum Zerstörergeschwader 15 beendet. 2. Sollte sich ein Geschwadermitgleid mehrfach negativ oder beleidigend gegenüber anderen Spielern öffentlich äussern und wird dieses nicht nach mehrmaligem Ermahnen durch den Stab beendet, erfolgt der Ausschluss aus dem Geschwader. 3. Rassistische, antisemitische und neonazistische Äusserungen, sowie nazistische Parolen in Gedanken, Wort oder Bild, führen zum sofortigen Ausschluss. 4. Piloten, die ohne Zustimmung des Stabes einem anderen virtuellen Geschwader beitreten oder angehören, werden mit sofortiger Wirkung aus dem Zerstörergeschwader 15 entlassen. 5. Bei einem Anwesenheitsdurchschnitt von unter 25% behält sich der Stab vor, trotz Meldung im Terminkalender, den Mitspieler zu entlassen. 6. Weitere zum Ausschluss führende Gründe behält sich der Stab vor. Mit dem Ausschluss aus dem Geschwader treten folgende Maßnahmen in Kraft:
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§8 Verhalten von Geschwadermitgliedern in der Öffentlichkeit |
Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, daß der Ruf des Geschwaders nicht negativ beeinflusst wird. Meckereien, Zänkereien und Beschimpfungen sind auf den öffentlichen Spieleplattformen (Servern) als Schrift oder als gesprochenes Wort und in den Foren, dort in schriftlicher oder bildlicher Form, untersagt. Äußerungen, die der Pilot trifft, hat auch nur dieser und nicht das Geschwader zu verantworten. Dem Geschwaderstab bleibt es jedoch vorbehalten diese anzumahnen oder diese ihm mit Nachdruck zu untersagen. Parolen, Vergleiche oder Beschimpfungen die auf das Dritte Reich anspielen und dem Stab belegt werden können, haben den sofortigen Ausschluss des Spielers aus dieser Gemeinschaft zur Folge. Ebenfalls untersagt ist das Auftragen des Hakenkreuzes auf die Flugzeuglackierung (Skin). |
§9 Allianzen |
Unsere bestehende Allianz mit dem I./JG62, ArtoA, KG_S und deren Piloten ist bei Einsätzen, als auch in der zwischenmenschlichen Kommunikation zu pflegen. |