1. Die Mitgliedschaft im Geschwader ist nur solange gewährleistet, wie
klargestellt ist, dass der Mitspieler die Spielphilosophie des Zerstörergeschwader 15 lebt und weiterträgt. Sollte sich
während seiner Zugehörigkeit eine andere Vorgehensweise oder die Ansicht zum gruppenorientierten Spielen ändern, wird
die Zugehörigkeit zum Zerstörergeschwader 15 beendet.
2. Sollte sich ein Geschwadermitglied negativ oder beleidigend gegenüber anderen Spielern äußern oder verhalten und wird dieses nicht unterlassen, kann der Stab dieses anmahnen und kann ihn mit einer Suspendierung belegen. Wiederholt sich dieses Vorgehen, wird daraufhin der Ausschluss aus dem Geschwader erfolgen.
3. Rassistische, antisemitische und neonazistische Äusserungen, sowie nazistische Parolen in Gedanken, Wort oder Bild,
führen zum sofortigen Ausschluss.
4. Piloten, die ohne Zustimmung des Stabes einem anderen virtuellen Geschwader beitreten oder angehören, werden mit
sofortiger Wirkung aus dem Zerstörergeschwader 15 entlassen.
5. Bei einem Anwesenheitsdurchschnitt von unter 25% behält sich der Stab vor, trotz Meldung im Terminkalender, den
Mitspieler zu entlassen.
6. Weitere zum Ausschluss führende Gründe behält sich der Stab vor.
Mit einer Suspendierung oder dem Ausschluss aus dem Geschwader treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Die Präfixe "I./ZG15_", "ZG15" oder sonstige abgewandelte Formen, sind sofort zu entfernen.
- Weiterhin sind alle Bemalungen der virtuellen Flugzeuge, die das Geschwaderband des ZG15 beinhalten, zu
löschen.
- Die Dateien mit dem Regimentsemblem in Form einer Palme sind zu löschen.
- Es werden dem Piloten sofort alle Zugriffsrechte auf interne Bereiche entzogen.
- Wegnahme aller Rechte, die eine übergeordnete Funktion gegenüber normalen Spielern beinhalten.
- Entfall jeglicher Beeinflussung des Trainingsservers oder der Gesprächsplattform "Team-Speak".
7. Die Zugehörigkeit ist Verbunden mit der Aktivität im Geschwader. Die Teilnahme spielt dahin gehend eine Rolle, das
die Zu- oder Absage zu Geschwaderabenden, Trainingseinheiten oder Veranstaltungen im Terminkalender maßgeblich ist. Der
Geschwadertermin ist immer Montags von 19.00 bis 22.00 Uhr. Dieser ist im Kalender eingetragen und muss bestätigt
werden. Dabei ist die Zu- oder Absage nicht von Bedeutung, der Eintrag selber ist ausschlaggebend. Längere Abwesenheiten
müssen nicht begründet werden. Der Stab sollte aber über den geschätzten Zeitraum informiert werden, da eventuell
Aufgaben neu vergeben werden müssen. Sollte ein Spieler vor der Sommerpause unentschuldigt abwesend sein und sich dieses
nach der Unterbrechung fortsetzen, wird diese Zeit mit auf die Fehltage angerechnet. Es gelten mit dem 01.05.2009
folgende Zeitabschnitte:
0 bis 14 Tage
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=
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ohne Vermerk "grün"
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15 bis 28 Tage
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=
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Status "grün-2"
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29 bis 42 Tage
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=
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Status "gelb", Schriftlicher Hinweis auf nicht
gemeldete Abwesenheit
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43 bis 63 Tage
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=
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Status "rot", Degradierung um einen
Dienstgrad
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64 bis 77 Tage
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=
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Status "flüchtig", Aufgaben werden neu
vergeben, Degradierung um einen weiteren Dienstgrad
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78 bis 184 Tage
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=
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Status "desertiert", mit Verlegung in die
Ergänzungsstaffel, Aufgaben werden neu vergeben. Der
Anspruch darauf ist erloschen. Dienstgrad wird
auf mindestens "Unteroffizier" zurückgestuft.
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ab 185 Tagen
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=
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Status "a.D.", Unehrenhafte Entlassung, ohne
Möglichkeit auf nochmalige Rekrutierung. Vermerk am
Schwarzen Brett, zur öffentlichen Information.
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8. Wenn ein Mitspieler versucht ein Führungsmitglied dahingehend zu beeinflussen, einen persönlicher Vorteil zu erlangen oder zu behalten (Dienstgrade, Nadeln, Spangen, Aufgaben), das Führungsmitglied dadurch in eine Zwangslage kommt (Erhalt der Truppenstärke, Angst vor Motivationsverlust oder Angst vor verbalen oder körperlichen Attacken, wie Pöbeleien, Anfeindungen im Netz, Abfällige Bemerkungen in Foren, WhatsApp oder ähnlichen Kommunikationsplattformen), wird der Spieler sofort aus dem Geschwader dauerhaft entlassen (rausschmiss).
- Alle Gemeinschaftskanäle zu ihm werden sofort gesperrt, gelöscht oder die Person wird daraus entfernt.
- Dauerhafte Bannung von Servern, die das ZG15 zur Verfügung stellt.
- Löschung aller Daten und Erlange aus allen Informationsplattformen des ZG15.
- Eintrag in die Personalstruktur mit Hinweis auf den Grund des Ausschlusses.
- Bekanntmachung des Entlassens auf der offiziellen Forumsseite des Spieleherstellers und -betreibers.
Bei Attacken in jeglicher Form, behält sich der Betreiber vor, rechtliche Schritte gegen diese Person vorzunehmen
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