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Kommandantur
Hier sind die Richtlinien des Zerstörergeschwader 15 aufgelistet
§1 Zweck und Bezeichnungen dieser Internetgemeinschaft
Alle Personen hinter dem von ihnen gewählten Rufzeichen gehören zu einer Computerspielegemeinschaft einer Flugsimulation im Bereich "Luftkampf" (englisch: Aircombat). Diese Gemeinschaft dient ausschliesslich diesem Zweck und hat keine weitere Funktion.
Sie trägt die Bezeichnung "Zerstörergeschwader 15", Kurzform: "ZG15" und ist ein virtuelles Luftkampfgeschwader im Szenario des zweiten Weltkriegs, ohne Bezug zu einem in der Zeit von 1939 bis 1945 existierenden Geschwader.
§2 Vertragsbindung und Regelverhalten
Jeder Spieler gehört solange zu dieser Spielegemeinschaft, wie es sein eigener Wunsch ist. Es gibt für diese Spieler, zu der Benutzergruppe "User" gehörend, d.h. ohne administrative Aufgaben, keine schriftliche vertragliche Bindung. Als User kann man sich jederzeit aus dieser Gemeinschaft lösen. Die Folgen davon sind der Entfall des Rufzeichenzusatzes wie unter §5 erläutert, und der Verlust der Berechtigung den internen Bereich der Gemeinschaft "ZG15" nutzen zu dürfen -oder können. Mit dem Anschluss an diese Gemeinschaft erkennt der Spieler die hier aufgelisteten Regeln an und verhält sich dementsprechend nach diesen.
§3 Kosten und Nutzung
Die Zugehörigkeit zum Geschwader ist gratis. Es werden mit heutigem Stand keine Kosten erhoben. Die Betrachtung der öffentlichen Internetseiten auf http://www.zg15.de" ist ohne Einschränkung jeder Person erlaubt und kann vom Betreiber oder einem der Administratoren auch nicht ausgesprochen werden. Die Nutzung des internen Bereiches ist nur zugehörigen Spielern erlaubt. Die Weitergabe der notwendigen Informationen zum Betrachten der internen Seiten ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum sofortigen Ausschluss aus dieser Spielegemeinschaft.
§4 Verwendete Namen und Bezeichnungen
Diese Spielegemeinschaft nimmt als Organisationsstruktur die der Luftwaffe in der Zeit von 1939 bis 1945. Damit ist der Aufbau innerhalb der Spielegemeinschaft nach einer nachlesbaren Logik, und die Zugehörigkeit der einzelnen Spieler wird besser erklär- und erkennbar. Verwendete Worte sind: Rufzeichen, Dienstgrad, Pilot, Schwarm, Staffel, Gruppe, Geschwader, Fliegerkorps und Luftflotte. Das Rufzeichen (englisch: callsign) jedes Spielers ist von ihm selbst gewählt und steht nicht in direkter Verbindung mit dem Geschwader. Da ein Rufzeichen nicht immer offensichtlich ist, ist die Erklärung nur durch den Spieler selbst möglich. Die hier verwendeten Dienstgrade mit deren Aufgaben sind nicht der Zeit von 1939 bis 1945 entnommen und sind daher innerhalb der Internetseiten unter "http://www.zg15.de" erläutert.
§5 Zugehörigkeit
Alle Personen, die mit ihrem Internetnamen (Rufzeichen) in der Liste der Piloten auf den Internetseiten unter "http://www.zg15.de" erscheinen, sind offiziell dem Geschwader zugehörig. Die sichtbare Kennung dieser Rufzeichen besteht darin, dass ihnen die vorhergehende Bezeichnung ZG15_ oder mit Gruppennummer als römisch eins (I) bis fünf (V) in Form von I./ZG15_ etc. zugefügt ist. Eine weitere Möglichkeit der Darstellungsform ist die Nummer der Staffel vor der Geschwaderbezeichnung. Als Beispiel seien hier 8./ZG15_ und 1.Stab/ZG15 dargestellt. Diese Nummern gehen von eins bis fünfzehn bzw. als Stab eins bis fünf.
Die Zugehörigkeit der Piloten innerhalb der Flugsimulation ist durch das Verbandskennzeichen und, sofern der Server die Möglichkeit bietet, durch eine besondere Bemalung mit einem Rumpfband blau-weis-blau kenntlich gemacht. Des Weiteren ist ein Rumpfbild in Form einer Palme in die Bemalung (englisch: Skin) eingearbeitet.

Im Wesentlichen ist die Zugehörigkeit abwesenheitsabhängig. Dieses wird im Paragraphen 7, "Ausschluss aus dem Geschwader" erläutert
§6 Aufnahme in das Geschwader
Die Aufnahme in dieses Internet-Geschwader ist erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich, in Einzelfällen kann es auch Ausnahmen geben. Ein weiterer Punkt ist das Kennenlernen durch Sprache über eine Kommunikationsplattform. Die bewerbende Person muss selbst anwesend sein und darf sich nicht vertreten lassen. Weiterhin muß der Bewerber die deutsche Sprache beherrschen, da dieses eine deutschsprachige Gemeinschaft ist. Verpflichtend ist die Anwesenheit des Spielers, in eigener Person, innerhalb von drei Monaten an mindestens acht Trainingsabenden dieser Internetgemeinschaft. Der Geschwaderführung allein (dem Stab) unterliegt die Entscheidung, ob dem Piloten generell die Möglichkeit der Zugehörigkeit ge- oder verwehrt wird. Über den Zeitpunkt der Zugehörigkeit und wie der Pilot in das Geschwader eingebunden wird, entscheidet allein der Stab des Geschwaders.
§7 Ausschluss aus dem Geschwader
1. Die Mitgliedschaft im Geschwader ist nur solange gewährleistet, wie klargestellt ist, dass der Mitspieler die Spielphilosophie des Zerstörergeschwader 15 lebt und weiterträgt. Sollte sich während seiner Zugehörigkeit eine andere Vorgehensweise oder die Ansicht zum gruppenorientierten Spielen ändern, wird die Zugehörigkeit zum Zerstörergeschwader 15 beendet.

2. Sollte sich ein Geschwadermitglied negativ oder beleidigend gegenüber anderen Spielern äußern oder verhalten und wird dieses nicht unterlassen, kann der Stab dieses anmahnen und kann ihn mit einer Suspendierung belegen. Wiederholt sich dieses Vorgehen, wird daraufhin der Ausschluss aus dem Geschwader erfolgen.

3. Rassistische, antisemitische und neonazistische Äusserungen, sowie nazistische Parolen in Gedanken, Wort oder Bild, führen zum sofortigen Ausschluss.

4. Piloten, die ohne Zustimmung des Stabes einem anderen virtuellen Geschwader beitreten oder angehören, werden mit sofortiger Wirkung aus dem Zerstörergeschwader 15 entlassen.

5. Bei einem Anwesenheitsdurchschnitt von unter 25% behält sich der Stab vor, trotz Meldung im Terminkalender, den Mitspieler zu entlassen.

6. Weitere zum Ausschluss führende Gründe behält sich der Stab vor.

Mit einer Suspendierung oder dem Ausschluss aus dem Geschwader treten folgende Maßnahmen in Kraft:
  • Die Präfixe "I./ZG15_", "ZG15" oder sonstige abgewandelte Formen, sind sofort zu entfernen.
  • Weiterhin sind alle Bemalungen der virtuellen Flugzeuge, die das Geschwaderband des ZG15 beinhalten, zu löschen.
  • Die Dateien mit dem Regimentsemblem in Form einer Palme sind zu löschen.
  • Es werden dem Piloten sofort alle Zugriffsrechte auf interne Bereiche entzogen.
  • Wegnahme aller Rechte, die eine übergeordnete Funktion gegenüber normalen Spielern beinhalten.
  • Entfall jeglicher Beeinflussung des Trainingsservers oder der Gesprächsplattform "Team-Speak".
7. Die Zugehörigkeit ist Verbunden mit der Aktivität im Geschwader. Die Teilnahme spielt dahin gehend eine Rolle, das die Zu- oder Absage zu Geschwaderabenden, Trainingseinheiten oder Veranstaltungen im Terminkalender maßgeblich ist. Der Geschwadertermin ist immer Montags von 19.00 bis 22.00 Uhr. Dieser ist im Kalender eingetragen und muss bestätigt werden. Dabei ist die Zu- oder Absage nicht von Bedeutung, der Eintrag selber ist ausschlaggebend. Längere Abwesenheiten müssen nicht begründet werden. Der Stab sollte aber über den geschätzten Zeitraum informiert werden, da eventuell Aufgaben neu vergeben werden müssen. Sollte ein Spieler vor der Sommerpause unentschuldigt abwesend sein und sich dieses nach der Unterbrechung fortsetzen, wird diese Zeit mit auf die Fehltage angerechnet. Es gelten mit dem 01.05.2009 folgende Zeitabschnitte:

0 bis 14 Tage
= ohne Vermerk "grün"
15 bis 28 Tage
= Status "grün-2"
29 bis 42 Tage
= Status "gelb", Schriftlicher Hinweis auf nicht gemeldete Abwesenheit
43 bis 63 Tage
= Status "rot", Degradierung um einen Dienstgrad
64 bis 77 Tage
= Status "flüchtig", Aufgaben werden neu vergeben, Degradierung um einen weiteren Dienstgrad
78 bis 184 Tage
= Status "desertiert", mit Verlegung in die Ergänzungsstaffel, Aufgaben werden neu vergeben. Der Anspruch darauf ist erloschen. Dienstgrad wird auf mindestens "Unteroffizier" zurückgestuft.
ab 185 Tagen
= Status "a.D.", Unehrenhafte Entlassung, ohne Möglichkeit auf nochmalige Rekrutierung. Vermerk am Schwarzen Brett, zur öffentlichen Information.

8. Wenn ein Mitspieler versucht ein Führungsmitglied dahingehend zu beeinflussen, einen persönlicher Vorteil zu erlangen oder zu behalten (Dienstgrade, Nadeln, Spangen, Aufgaben), das Führungsmitglied dadurch in eine Zwangslage kommt (Erhalt der Truppenstärke, Angst vor Motivationsverlust oder Angst vor verbalen oder körperlichen Attacken, wie Pöbeleien, Anfeindungen im Netz, Abfällige Bemerkungen in Foren, WhatsApp oder ähnlichen Kommunikationsplattformen), wird der Spieler sofort aus dem Geschwader dauerhaft entlassen (rausschmiss).
  • Alle Gemeinschaftskanäle zu ihm werden sofort gesperrt, gelöscht oder die Person wird daraus entfernt.
  • Dauerhafte Bannung von Servern, die das ZG15 zur Verfügung stellt.
  • Löschung aller Daten und Erlange aus allen Informationsplattformen des ZG15.
  • Eintrag in die Personalstruktur mit Hinweis auf den Grund des Ausschlusses.
  • Bekanntmachung des Entlassens auf der offiziellen Forumsseite des Spieleherstellers und -betreibers.
Bei Attacken in jeglicher Form, behält sich der Betreiber vor, rechtliche Schritte gegen diese Person vorzunehmen
§8 Verhalten von Geschwadermitgliedern in der Öffentlichkeit
Jeder Pilot hat sich so zu verhalten, daß der Ruf des Geschwaders nicht negativ beeinflusst wird. Meckereien, Zänkereien und Beschimpfungen sind auf den öffentlichen Spieleplattformen (Servern) als Schrift oder als gesprochenes Wort, in den Foren und in Kommunikationsprogrammen/-apps, dort in schriftlicher oder bildlicher Form, untersagt. Äußerungen, die der Pilot trifft, hat auch nur dieser und nicht das Geschwader zu verantworten. Dem Geschwaderstab bleibt es jedoch vorbehalten diese anzumahnen oder diese ihm mit Nachdruck zu untersagen. Parolen, Vergleiche oder Beschimpfungen die auf das Dritte Reich anspielen und dem Stab belegt werden können, haben den sofortigen Ausschluss des Spielers aus dieser Gemeinschaft zur Folge. Ebenfalls untersagt ist das Auftragen des Hakenkreuzes auf die Flugzeuglackierung (Skin).
§9 Allianzen
Unsere bestehenden Allianzen mit anderen Geschwadern und deren Piloten ist bei Einsätzen, als auch in der zwischenmenschlichen Kommunikation zu pflegen.